Der Strombedarf in einem durchschnittlichen Haushalt wächst konstant und die Energiewende verlangt von Bürgern wie Unternehmen ein Umdenken. Da auch die Preise für Strom deutlich gestiegen sind, suchen Hauseigentümer und Mieter nach günstigen Möglichkeiten, ihre Stromkosten zu senken. Eine besonders attraktive Form, den gestiegenen Strompreisen die Stirn zu bieten, sind Balkonkraftwerke. Sie ermöglichen den einfachen Zugang zu umweltfreundlichem Strom, sind leicht zu installieren und erzeugen weder bei der Anbringung noch im Betrieb Schmutz. Auch Vergünstigungen seitens der Bundesregierung und geringere bürokratische Hürden machen den Einbau eines Balkonkraftwerks heute viel attraktiver als noch vor einigen Jahren. So ist es nicht verwunderlich, dass bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 Baden-Württembergs größter Netzbetreiber Netze-BW doppelt so viele Anmeldungen verzeichnete wie im gesamten Jahr 2022. Auch Mieter zeigen großes Interesse an der Installation von Solarpaneelen an ihren Balkonbrüstungen. Sofern der Platz ausreicht, spricht nichts gegen eine Installation. Die Einwilligung des Vermieters ist sinnvoll, um etwaigem Streit von vorneherein aus dem Weg zu gehen. Die Bundesregierung plant nämlich, Mietern den Einbau einer PV-Anlage für Balkone deutlich leichter zu machen als es bis dato der Fall war.
Update: Gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf behalten Vermieter weiterhin das Recht, beispielsweise in Bezug auf die Standortfrage für die Installation von Kraftwerken auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern zu sprechen. Durch Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können Vermieter künftig Mieter nicht mehr ohne berechtigten Grund daran hindern, Mini-Solarenergiesysteme zu installieren. Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Mietern mehr Schutz zu bieten und sind Teil der deutschen Energiewende-Strategie.
Ein Balkonkraftwerk kann die Stromkosten deutlich senken
PV Anlagen auf dem Balkon machen ökologische Energie leicht verfügbar. Die Installation ist denkbar einfach und braucht nicht länger als einen Arbeitstag. Noch komfortabler wird es, wenn auf dem Balkon bereits eine Steckdose vorhanden ist. Gibt es auf dem Balkon keine Außensteckdose, müsste normalerweise ein Durchgang für die Verlegung des Stromkabels nach innen geschaffen werden. Ein vorausschauender Vermieter wird kaum etwas gegen den Einbau haben können, denn es sieht ganz danach aus, als ob künftig ökologische Stromerzeugung in Form von Solarpanels auf Dächern oder Balkonen vorgeschrieben wird. Ist der Vermieter trotzdem gegen ein Balkonkraftwerk, gibt es immer noch eine Hintertür, um hier gewonnenen Strom zu nutzen, ohne Veränderungen am Haus vornehmen zu müssen. Die Lösung heißt Balkonkraftwerk mit Fensterdurchführung. In diesem Video wird gezeigt, wie einfach der Einbau und die Inbetriebnahme sein können.
Praktisch und sauber: Balkonkraftwerk mit Fensterdurchführung
Für die Fensterdurchführung einer Mini PV Anlage benötigt man runde Adapterkabel von mindestens 30 cm Länge. Die Kabel werden als MC4-Fensterdurchführungen angeboten. Wenn der Durchmesser des Kabels maximal 1,2 mm beträgt, kann es problemlos in den Rahmen eines geschlossenen Fensters eingeklemmt werden. Bohrungen sind nun überflüssig, sodass keine Schäden am Mauerwerk entstehen. Der von den Solarpanels erzeugte Strom lässt sich dank Fensterdurchführung problemlos ins Innere der Wohnung leiten und ins eigene Stromnetz einspeisen. Für ein Balkonkraftwerk ohne Außensteckdose ist lediglich das eingangs erwähnte Adapterkabel erforderlich, das zahlreiche Anbieter von Balkonkraftwerken im Sortiment haben. Die Preise können variieren, liegen aber in der Regel zwischen 25 und 45 €. Für die Durchführung des Kabels sollten Sie jedoch ein Fenster wählen, das nicht mehrmals am Tag geöffnet werden muss. Denn häufiges Öffnen und Schließen kam das Kabel beschädigen. Für selten genutzte Fenster ist das Balkonkraftwerk mit Fensterdurchführung jedoch bestens geeignet.

Haben Vermieter das Recht, Balkonkraftwerke zu verbieten?
Die Installation einer Mini-Solaranlage darf vom Vermieter nicht grundsätzlich untersagt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese fachgerecht installiert und betrieben wird. Anders ist es, wenn der Mietvertrag den Betrieb einer solchen Anlage ausschließt. Dann kann der Vermieter gegebenenfalls den Betrieb untersagen. Da es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist die Rücksprache mit dem Vermieter sinnvoll. Immer mehr Vermieter unterstützen die Maßnahme, selbst wenn im Mietvertrag eine andere Regelung festgehalten wurde, da sie den Wohnwert der Wohnung steigert. Zudem plant die Bundesregierung einen Rechtsanspruch für Mieter auf ein Balkonkraftwerk. Balkonkraftwerke mit Steckdose sind grundsätzlich genehmigungsfrei, außerdem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Erreichen der beschlossenen Energiewende. Wenn Mieter das Gebäude nicht beschädigen, ist es heute, auch wenn Gesetzte dazu noch in Planung sind, kaum möglich, gerichtlich dagegen vorzugehen. In der Regel werden Klagen von Vermietern auf Rückbau abgewiesen.

Der Rechtsanspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks ist geplant
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Ergebnisse des ersten PV-Gipfels im März 2023 in den Entwurf seiner aktuellen Photovoltaikstrategie einfließen lassen und diese vorgelegt. Demnach möchte man bis zum Jahr 2035 die Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen. Photovoltaikanlagen auf dem Balkon sind ein geeignetes Mittel, die Energiewende zu beschleunigen und von fossilen Energien unabhängig zu werden. Im Rahmen seiner Photovoltaikstrategie plant das BMWK für Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. In den Plänen des Ministeriums werden erhebliche Erleichterungen für den Einbau einer solchen Anlage beschrieben. Demnach soll die Zustimmung des Vermieters bzw. von Eigentümergemeinschaften für die Installation einer Solaranlage nicht mehr erforderlich sein.
Darf eine Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?
Entsprechend der neuen Photovoltaikstrategie sind nicht nur private Hausbesitzer, sondern auch Eigentümergemeinschaften von diesen neuen Verordnungen betroffen. Auch ihnen dürfte es künftig kaum noch gelingen, Balkonkraftwerke ihrer Mieter zu verbieten. Vermieter werden in Zukunft kaum noch Verbote von Balkonkraftwerke durchbringen können. Auch ihren vermeintlichen Anspruch, ein bereits bestehendes Balkonkraftwerk zurückzubauen, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchsetzen können. Auch wenn das Gesetz Eigentümern bald weniger Spielraum lassen wird, empfehlen wir, vor der Steckersolar Installation immer mit dem Vermieter bzw. Hauseigentümer zu sprechen. Dann fühlt sich dieser nicht übergangen und das friedliche Miteinander bleibt gewährleistet.

