Ab dem 1. Januar 2024 werden österreichische Privathaushalte keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssen, wenn sie Photovoltaik-Systeme kaufen oder mieten. In Deutschland wurde die Mehrwertsteuer bereits zu Beginn des Jahres 2023 auf 0% gesenkt.

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Die Diskussion darüber hat lange gedauert, aber jetzt ist es Realität geworden. Am 17. Oktober 2023 kündigte die Umweltministerin Leonore Gewessler auf einer Regierungspressekonferenz eine bedeutende Gesetzesänderung an:
Aufgrund der Befreiung von der Umsatzsteuer werden ab 2024 private Haushalte, die Photovoltaik-Systeme mit einer Leistung von weniger als 35 kW installieren, keine Systemabgabe mehr entrichten müssen. Dies gilt auch für kleine Systeme wie Balkon-Solaranlagen (Steckdosen-Solaranlagen), Speicherlösungen, zugehörige Komponenten und die Installation. Diese Befreiung erstreckt sich auf den direkten Kauf und die Miete von Systemen. Die Gesetzesänderung soll am 21. November 2023 in Kraft treten. Dieses Vorhaben der Bundesregierung zielt darauf ab, die bundesweite Förderung zu ersetzen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer wird zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gelten. Das Ziel ist es, die Ausweitung der Photovoltaik-Stromerzeugung erheblich zu fördern, indem bürokratische Hürden beseitigt werden. Diese Nachricht markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Förderung erneuerbarer Ressourcen und Umweltschutz.

Herbert Paierl, der Vorsitzende des österreichischen Photovoltaik-Bundesverbandes (PV), äußerte sich dazu:
„ Als Verband fordern wir diese Maßnahme schon lange und freuen uns sehr, dass der PV-Ausbau im Kleinsegment für kommendes Jahr einen Turbo erhalten sollt“
Die Vorteile dieser Maßnahme sind:
- Die Umsetzung des Engagements der österreichischen Regierung im Kampf gegen den Klimawandel und die Förderung erneuerbarer Energien.
- Anregung der Marktwirtschaft in der österreichischen Photovoltaik-Branche.
- Anreize für private Haushalte, unverzüglich in Photovoltaik-Systeme zu investieren.
- Vereinfachung des Kaufs und der Installation von Photovoltaik-Systemen und Reduzierung bürokratischer Hürden.

