Es ist beschlossene Sache: Privatpersonen bekommen für die Kombination aus Wallbox und Speicher bei PV Anlagen eine Förderung durch die KfW. Ab dem 26. September 2023 kann diese beantragt werden.
Förderung für Photovoltaik und Elektroautos: Kombination beider bringt Geld für Privatpersonen
Ab dem 26. September 2024 sind Fördergelder für ein komplettes Energiesystem bei der KfW zu beantragen. Das System besteht dabei aus Solarmodulen, Wallbox und Stromspeicher. Das Förderprogramm Nr. 442 dient der „Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden“ und richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden. Der Zuschuss für die drei Komponenten ist jedoch an einige Bedingungen gebunden. Insgesamt werden bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Dabei ist die Kombination aus Elektroauto und PV-Anlagen eine gute Idee: So können Eigentümer von Elektroautos aktiv etwas zur Energiewende beitragen. Immerhin laden sie ihr Auto kostenlos mit selbst produziertem Strom. Dieser stammt aus regenerativen Energien und ist nicht an fossile Energieträger gebunden. Ein Plus für alle Seiten! Die KfW unterstützt mit ihrem Förderprogramm Fahrzeugbesitzer dabei, eine eigene Ladeinfrastruktur aufzubauen, die darüber hinaus klimafreundlich ist. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Die KfW greift Unternehmen unter anderem bei Investitionen in klimafreundliche Mobilität unter die Arme.
Die Voraussetzungen für eine Förderung
Die Förderung durch die KfW besteht in einem maximalen Zuschuss von 9.600 Euro. Geht es dabei um ein bidirektionales Gesamtsystem, erhöht sich der Zuschuss auf 10.200 Euro. Die Pauschalbeträge, die seitens der KfW gezahlt werden, sind leistungsabhängig: Die PV-Anlage muss mindestens 5 kWp, der Speicher wenigstens 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW haben.
Auch die folgenden Voraussetzungen sind für einen positiven Förderbescheid zu erbringen:
- fabrikneue Beschaffung der Einzelkomponenten zu einem Energiesystem
- das Elektrofahrzeug muss vorhanden oder verbindlich bestellt worden sein
- Nachweis des Vorhandenseins oder der Bestellung des E-Autos spätestens zur Auszahlung des Geldes
- erzeugter Strom muss vorrangig für das E-Auto genutzt werden
- Einbaumaßnahmen durch Fachunternehmen ausgeführt
- Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber
- Nutzung von Strom aus 100 Prozent regenerativen Energien
Wichtig: Die Fördergelder können nicht rückwirkend gezahlt werden. Außerdem ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln nicht möglich. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst ab März 2024.
Das wird nicht gefördert
Die Einhaltung der Förderbedingungen ist zwingende Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses. Das heißt aber auch, dass ein Plug-in-Hybrid nicht gefördert werden kann, da er den festgesetzten Kriterien nicht entspricht. Außerdem dürfen E-Autos für den Förderzuschuss eine maximale Kapazität für neun Personen haben und nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein. Ebenso erfüllt ein Dienstwagen die Förderkriterien nicht, selbst wenn er privat genutzt werden darf. Das Fahrzeug, das im Sinne der KfW-Förderrichtlinien zuschussfähig ist, muss auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen sein. Zudem sind ausschließlich Privateigentümer mit selbst genutztem Wohneigentum förderfähig. Das bedeutet, dass Eigentümer, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, keine Förderberechtigung haben. Zusätzlich entfällt die Förderung in den folgenden Fällen:
- Haus ist ein Neubau vor dem Einzug
- Objekt ist vermietet
- Objekt ist ein Wochenend- oder Ferienhaus
- Haus soll mehrfach mit dem Zuschuss gefördert werden
Zum letztgenannten Punkt: Wer nach einiger Zeit der Nutzung feststellt, dass bisher nicht die richtige Wallbox zum Laden des E-Autos zu Hause vorhanden war, dafür aber schon Fördergelder bekommen hat, kann nach einem Austausch der Ladestation keinen erneuten Zuschuss beantragen. Damit sollen Doppelförderungen und Benachteiligungen anderer Antragsteller vermieden werden.
Schritt für Schritt zur KfW-Förderung
Wer sich nun fragt, wie die Förderzuschüsse überhaupt zu beantragen sind, kann eine Beratung bei der Hausbank nutzen. Möglich ist es aber auch, sich direkt über die KfW über die richtige Vorgehensweise zu informieren. Die folgende Reihenfolge muss eingehalten werden, wenn die KfW-Förderung für das PV-Anlagen-Energiesystem beantragt werden soll:
- Beantragung des Zuschusses
Im Kundenportal der KfW können die entsprechenden Unterlagen ab dem 26. September 2023 eingereicht werden. Hierbei geht es um die Antragsunterlagen ebenso wie um die nötigen Dokumente zum Nachweis des Energiesystems. - Umsetzung des Vorhabens
Gibt es die Zusage für den Zuschuss, können die Einzelkomponenten gekauft oder bestellt werden. Die Installation derselben ist zu beauftragen. - Nachweise erbringen
Bis März 2024, wenn die Fördergelder ausgezahlt werden, muss die Identität des Antragstellers nachgewiesen werden. Ist dies schon einmal im Rahmen eines anderen KfW-Förderprogramms geschehen, entfällt der Nachweis. Möglich sind das PostIdent-Verfahren, eine Video-Identifizierung oder der Schufa-Identitätscheck. Danach muss nachgewiesen werden, dass alle Vorhaben wie vorgeschrieben durchgeführt worden sind. Dazu werden die nötigen Daten im KfW-Kundenportal erfasst. Hier müssen beispielsweise Rechnungen hochgeladen werden, auch der Zulassungsbescheid für das E-Auto wird dort eingebracht. - Auszahlung
Nachdem die KfW alle Angaben geprüft hat, erfolgt die Auszahlung der Förderzuschüsse.
So setzt sich die Auszahlung zusammen
Die Auszahlung der Förderzuschüsse erfolgt nach festen Vorgaben: Für die Ladestation werden 600 Euro pauschal gewährt, wobei sich dieser Betrag um 600 Euro erhöht, wenn eine bidirektionale Ladefähigkeit vorhanden ist. Hierbei fließt der Strom in zwei Richtungen. Das entlastet das Stromnetz, weil überschüssiger Strom vom Auto ins Netz zurückfließen kann. In dem Fall gibt es also 1.200 Euro als pauschalen Zuschuss.
Für die Photovoltaik-Anlage werden noch einmal 600 Euro pro kWp gewährt, eine Maximalsumme wurde auf 6.000 Euro festgelegt. Der Stromspeicher schließlich wird noch einmal mit 250 Euro pro kWh bedacht, hierbei zahlt die KfW höchstens 3.000 Euro. Damit ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto des Antragstellers.
Wichtig: Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag unterschreiten, gibt es keine Fördergelder. Des Weiteren ist die Kombination mit anderen Zuschüssen nicht möglich, die genannte Fördersumme kann damit nicht überschritten werden.
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